
Von Spezialität spricht man, wenn eine (speziellere) Norm alle Voraussetzungen einer anderen Norm zuzüglicher weiterer Merkmale enthält, so dass bei Verwirklichung der spezielleren Norm die andere Norm immer mit verwirklicht wird. Das ist z.B. im Verhältnis von § 249 StGB Raub zu § 240 StGB Nötigung der Fall, da jeder Raub eine notwendigerwe...
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